Auto verkaufen: angemeldet oder abgemeldet?
Soll das Auto bei der Übergabe noch zugelassen sein oder nicht? Für den Käufer ist angemeldet bequemer, für den Verkäufer ist abgemeldet sicherer. Hier stehen die Vor- und Nachteile beider Wege und was jeweils in den Kaufvertrag gehört.
Kurz gesagt
- Abgemeldet ist für den Verkäufer am sichersten: Steuer, Versicherung und Strafzettel des neuen Besitzers betreffen ihn nicht mehr.
- Angemeldet ist bequemer für den Käufer, aber bis zur Ummeldung läuft das Auto weiter auf den Verkäufer.
- Wer angemeldet verkauft, vereinbart eine kurze Frist zur Ummeldung und eine Kostenübernahme ab Übergabe und meldet den Verkauf sofort.
Der Vergleich
| Abgemeldet verkaufen | Angemeldet verkaufen | |
|---|---|---|
| Risiko für den Verkäufer | gering | bis zur Ummeldung erhöht |
| Heimfahrt des Käufers | Kurzzeitkennzeichen, Anhänger oder Transport | direkt losfahren |
| Kfz-Steuer | endet mit der Abmeldung | läuft bis zur Ummeldung oder Verkaufsmeldung weiter |
| Kfz-Versicherung | Verkauf trotzdem melden | Verkauf sofort melden |
| Kennzeichen | bleiben beim Verkäufer | bleiben bis zur Ummeldung am Auto |
| Aufwand vorher | Abmeldung (vor Ort oder online) | keiner |
Abgemeldet verkaufen
Du meldest das Auto vor der Übergabe ab. Damit endet die Kfz-Steuer automatisch. Was der neue Besitzer danach mit dem Auto macht, hat mit dir nichts mehr zu tun.
So meldest du ab
- Vor Ort bei der Zulassungsstelle: mit Zulassungsbescheinigung Teil I und den Kennzeichen. Die Gebühr ist gering.
- Online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz), die viele Zulassungsstellen anbieten. Dafür brauchst du in der Regel einen Personalausweis mit Online-Funktion und die verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Plaketten der Kennzeichen.
- Willst du dein Wunschkennzeichen behalten, kannst du es bei der Abmeldung meist für eine Zeit reservieren lassen.
Wie kommt der Käufer nach Hause?
- Kurzzeitkennzeichen: gibt es bei der Zulassungsstelle für wenige Tage, mit einer speziellen Versicherungsbestätigung. In der Regel braucht das Auto dafür eine gültige Hauptuntersuchung.
- Anhänger oder Transportdienst
- Direkt auf den Käufer zulassen: Nach der Bezahlung bekommt der Käufer die Papiere, meldet das Auto auf sich an und holt es mit eigenen Kennzeichen ab. Das braucht zwei Termine, ist aber für beide sauber.
Angemeldet verkaufen
Das Auto bleibt bei der Übergabe zugelassen, der Käufer fährt mit deinen Kennzeichen nach Hause und meldet es danach auf sich um. Bequem – aber bis dahin bist du weiter als Halter eingetragen.
Die Risiken für den Verkäufer:
- Steuer- und Bußgeldbescheide können weiter an dich gehen, bis der Verkauf gemeldet oder das Auto umgemeldet ist.
- Bei einem Unfall des Käufers ist zunächst deine Versicherung beteiligt.
- Meldet der Käufer nicht um, musst du hinterher sein.
So sicherst du dich ab
- Frist zur Ummeldung im Kaufvertrag vereinbaren, zum Beispiel wenige Tage nach der Übergabe.
- Kostenübernahme vereinbaren: Der Käufer stellt dich von allen Kosten, Steuern, Gebühren und Ansprüchen Dritter frei, die ab der Übergabe entstehen.
- Datum und Uhrzeit der Übergabe festhalten. Damit lässt sich jeder Strafzettel eindeutig zuordnen.
- Versicherung informieren: Melde den Verkauf unverzüglich mit Datum, Uhrzeit und den Daten des Käufers. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Zulassungsstelle informieren: Schicke eine Veräußerungsanzeige mit Name und Anschrift des Käufers. Mit ihrem Eingang endet in der Regel auch deine Kfz-Steuerpflicht.
- Nachfragen: Ist die Frist um, frag nach, ob umgemeldet wurde.
Tipp: Fahrt gemeinsam zur Zulassungsstelle oder meldet das Auto direkt bei der Übergabe online um, wenn der Käufer das kann. Dann ist das Risiko nach wenigen Stunden vorbei.
Was in den Kaufvertrag gehört
Egal welcher Weg: Der Kaufvertrag sollte festhalten, ob das Auto an- oder abgemeldet übergeben wird. Bei angemeldeter Übergabe zusätzlich:
Das Fahrzeug wird angemeldet übergeben. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb von [Anzahl] Tagen nach Übergabe auf sich umzumelden.
Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Kosten, Steuern, Gebühren und Ansprüchen Dritter frei, die ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch das Halten oder Benutzen des Fahrzeugs entstehen.
Alles Weitere, was in den Vertrag gehört, steht im Ratgeber Kaufvertrag Gebrauchtwagen privat: Was muss rein?
An- oder abgemeldet – der Vertrag passt sich an
In Need for Sign wählt ihr, wie das Auto übergeben wird. Bei angemeldeter Übergabe enthält der Vertrag automatisch Ummeldefrist und Kostenübernahme, und die Checkliste nach der Unterschrift nennt das konkrete Datum. Kostenlos und ohne Registrierung.
Vertrag jetzt startenWeiterlesen: Auto privat verkaufen: Ablauf und Checkliste · „Gekauft wie gesehen“: Was bedeutet das?
Häufige Fragen
Darf man ein angemeldetes Auto verkaufen?
Ja. Das ist erlaubt und kommt häufig vor. Der Verkäufer sollte dann eine Frist zur Ummeldung und eine Kostenübernahme ab Übergabe im Kaufvertrag vereinbaren und den Verkauf sofort seiner Versicherung und der Zulassungsstelle melden.
Wie kommt der Käufer mit einem abgemeldeten Auto nach Hause?
Mit einem Kurzzeitkennzeichen, auf einem Anhänger oder per Transport. Alternativ meldet der Käufer das Auto vor der Abholung direkt auf sich an; dafür braucht er die Zulassungsbescheinigungen, die er erst nach der Bezahlung bekommt.
Wer zahlt die Kfz-Steuer, wenn das Auto angemeldet verkauft wird?
Bis zur Ummeldung oder bis die Zulassungsstelle die Verkaufsmeldung erhalten hat, läuft die Steuer in der Regel auf den bisherigen Halter. Deshalb sollte der Verkäufer den Verkauf sofort melden und im Vertrag festhalten, dass der Käufer alle Kosten ab Übergabe trägt.
Kann ich mein Auto online abmelden?
Bei vielen Zulassungsstellen ja, über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Du brauchst dafür in der Regel einen Personalausweis mit Online-Funktion und die verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Kennzeichen-Plaketten.